Ihr Rentenberater in Limburg und Umgebung

Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Rente und Sozialversicherung

AUFGABENGEBIET RENTENBERATUNG

Was macht ein Rentenberater?

Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.

Beratung und Vertretung

Im Vergleich zu 165.100 Rechtsanwälten und 87.500 Steuerberatern (Stand 01.01.2019, Quelle: de.statista.com) stellen die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Rentenberater eine kleine Gruppe von Rechtsberatern dar, die sich auf die Beratung und Vertretung in den nebenstehenden Bereichen spezialisiert hat.

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Gesetzliche Rentenversicherung

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Gesetzliche Krankenversicherung

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Gesetzliche Pflegeversicherung

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Gesetzliche Unfallversicherung

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Soziales Entschädigungsrecht

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Schwerbehindertenrecht

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Versorgungsausgleich sowie

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betriebliche und berufsständische Versorgung

In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten.

Weiter rechtliche Aspekte finden Sie auf der Internetseite des Bundesverband der Rentenberater e.V.